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AGB - Bogensportanlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betrieb der Bogensportanlage Jäger und Sammler

Stand: Juli 2026

1. Betreiber und Geltungsbereich

Betreiber der Bogensportanlage ist:

Jäger und Sammler
Inhaber: Jan Wichers
Kamenzer Damm 34
12249 Berlin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bogensportanlage von Jäger und Sammler. Dazu gehören insbesondere reguläres Bogenschießen, Trainerstunden, Kindergeburtstage, Teamevents, Bogenbaukurse, Gutscheine, 10er-Karten sowie sonstige Veranstaltungen auf der Bogensportanlage.

Abweichende Bedingungen von Kunden oder Vertragspartnern gelten nur, wenn Jäger und Sammler diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Buchung und Vertragsschluss

Buchungen können per E-Mail, telefonisch, über das Kontaktformular, über die Website, über Shopify oder direkt vor Ort erfolgen.

Eine Buchung ist verbindlich, sobald sie durch Jäger und Sammler bestätigt wurde. Die Bestätigung kann mündlich oder schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über ein Buchungssystem erfolgen.

Bei Gruppen, Teamevents, Kindergeburtstagen und Kursen ist die angegebene Teilnehmerzahl Grundlage für Planung, Personalbedarf und Preisberechnung.

3. Leistungen und Ablauf

Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der gebuchten Leistung.

Bei Gruppen beginnt der Termin in der Regel mit einer Einweisung beziehungsweise Trainerstunde. Diese dient der Sicherheit und der Vermittlung der Grundlagen des Bogenschießens.

Im Anschluss kann je nach gebuchtem Angebot auf der Anlage weiter Bogenschießen ausgeübt werden.

Die Nutzung der Bogensportanlage erfolgt ausschließlich nach Einweisung und unter Beachtung der Platzregeln.

4. Platzregeln und Sicherheit

Die Platz- und Parcoursregeln sind Bestandteil dieser AGB.

Die jeweils aktuellen Platz- und Parcoursregeln sind unter folgendem Link abrufbar:

Parcours- und Platzregeln

Alle Teilnehmer verpflichten sich, die Sicherheitsanweisungen des Personals, der Trainer und der Betreiber jederzeit zu befolgen.

Pfeil und Bogen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und nur in die freigegebene Schussrichtung verwendet werden.

Das Schießen auf Personen, Tiere, Gegenstände außerhalb der Zielbereiche oder in nicht freigegebene Richtungen ist streng untersagt.

Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln, unsicherem Verhalten oder Gefährdung anderer Personen kann Jäger und Sammler die weitere Teilnahme sofort untersagen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

5. Alkohol, Drogen und sonstige Beeinträchtigungen

Die Teilnahme am Bogenschießen ist unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln nicht gestattet.

Dies gilt auch bei Medikamenten oder sonstigen Umständen, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen können.

Jäger und Sammler behält sich vor, Personen bereits bei begründetem Verdacht auf Alkohol-, Drogen- oder sonstigen Konsum die Schießberechtigung zu entziehen oder die Teilnahme zu verweigern.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

6. Minderjährige

Kinder und Jugendliche dürfen nur nach den jeweils geltenden Altersregelungen von Jäger und Sammler teilnehmen.

Trainerstunden sind grundsätzlich ab 12 Jahren möglich.

Jüngere Kinder können die Kinderecke nutzen. Dort erfolgt eine kurze Einweisung. Während der Nutzung der Kinderecke muss immer eine erwachsene Begleitperson anwesend sein und die Aufsicht übernehmen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson nutzen.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Anlage ohne Begleitung nutzen, wenn eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer verbleibt, soweit gesetzlich zulässig, bei den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der begleitenden Aufsichtsperson.

7. Eigene Ausrüstung

Die Nutzung eigener Bögen und Pfeile ist grundsätzlich möglich.

Eigene Ausrüstung muss sich in sicherem und geeignetem Zustand befinden. Jäger und Sammler kann die Nutzung eigener Ausrüstung untersagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.

Nicht gestattet sind insbesondere Jagdspitzen, Broadheads oder sonstige Spitzen, die nicht für den regulären Schießbetrieb auf der Anlage geeignet sind.

Erlaubt sind nur geeignete Feld- oder Scheibenspitzen.

Compoundbögen sind nur nach vorheriger Freigabe durch Jäger und Sammler zulässig.

Das maximale Zuggewicht beträgt 80 lbs.

Jäger und Sammler behält sich vor, einzelne Bögen, Pfeile oder sonstige Ausrüstungsgegenstände aus Sicherheitsgründen abzulehnen.

8. Leihmaterial und Schäden

Soweit im gebuchten Angebot enthalten, stellt Jäger und Sammler geeignetes Leihmaterial zur Verfügung.

Das Leihmaterial ist sorgfältig und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missachtung von Anweisungen oder vorsätzliches beziehungsweise fahrlässiges Verhalten entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Für gebrochene oder beschädigte Leihpfeile berechnet Jäger und Sammler pauschal 5,00 € pro Pfeil.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Private Haftpflichtversicherung

Jeder Teilnehmer muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.

Ein Nachweis hierüber muss vor Ort nicht vorgelegt werden. Der Teilnehmer beziehungsweise bei Minderjährigen die verantwortliche Aufsichtsperson bestätigt jedoch mit der Teilnahme, dass entsprechender Versicherungsschutz besteht.

10. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise beziehungsweise die Preise aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt bei Privatkunden in der Regel im Anschluss an den Termin bar oder per Karte.

Bei Firmenkunden und Teamevents kann nach vorheriger Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung erfolgen.

Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. In Ausnahmefällen kann eine Zahlungsfrist von 30 Tagen vereinbart werden.

Eine Anzahlung ist in der Regel nicht erforderlich, kann bei größeren Veranstaltungen oder Sondervereinbarungen aber individuell vereinbart werden.

11. Stornierung durch Privatkunden

Privatkunden können Termine bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei stornieren oder nach Verfügbarkeit umbuchen.

Bei späterer Stornierung kann Jäger und Sammler den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall geltend machen.

Bei unangemeldetem Nichterscheinen kann der vereinbarte Gesamtbetrag geltend gemacht werden, soweit Jäger und Sammler die Leistung bereitgehalten hat und keine anderweitige Vergabe des Termins möglich war.

Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

12. Stornierung durch Firmenkunden, Gruppen und B2B-Veranstaltungen

Firmenkunden, Gruppen und B2B-Veranstaltungen können bis 7 Tage vor dem Event kostenfrei stornieren oder nach Verfügbarkeit umbuchen.

Bei späterer Stornierung kann Jäger und Sammler den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall geltend machen. Dazu zählen insbesondere reservierte Trainerzeiten, geblockte Anlagenkapazitäten, vorbereitete Leistungen und nicht mehr anderweitig vergebbare Termine.

Bei unangemeldetem Nichterscheinen kann der vereinbarte Gesamtbetrag geltend gemacht werden.

Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

13. Wetter und höhere Gewalt

Die Bogensportanlage ist eine Außensportanlage. Wettergeeignete Kleidung und festes Schuhwerk werden vorausgesetzt.

Leichter Regen, bewölktes Wetter, Sonnenschein oder übliche Witterungsbedingungen sind kein Absagegrund.

Bei starkem Regen, Sturm, Gewitter, Unwetter, gefährlichen Platzverhältnissen oder sonstigen Sicherheitsbedenken entscheidet ausschließlich Jäger und Sammler, ob ein Termin stattfindet, unterbrochen, abgebrochen oder verschoben wird.

Wird ein Termin durch Jäger und Sammler aus Sicherheitsgründen wetterbedingt abgesagt, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nicht, soweit Jäger und Sammler die Absage nicht zu vertreten hat.

14. Gutscheine und 10er-Karten

Gutscheine und 10er-Karten sind übertragbar und nicht personengebunden, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Barauszahlung, anteilige Erstattung oder Rücknahme von Gutscheinen und 10er-Karten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Gutscheine und 10er-Karten gelten nach den gesetzlichen Verjährungsregelungen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung.

15. Fotos und Videoaufnahmen

Fotos oder Videoaufnahmen durch Jäger und Sammler erfolgen nur, wenn die aufgenommenen Personen damit einverstanden sind.

Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos zu Werbe-, Social-Media- oder sonstigen öffentlichen Zwecken erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Personen.

Kunden und Teilnehmer dürfen private Fotos und Videos erstellen, sofern dadurch andere Teilnehmer, Trainer oder der Anlagenbetrieb nicht gestört werden und Persönlichkeitsrechte Dritter beachtet werden.

16. Grillen, Verpflegung und offene Feuerstellen

Eigene Verpflegung kann ohne vorherige Absprache mitgebracht werden.

Unnötiger Müll ist zu vermeiden und mitgebrachter Müll ist nach Aufforderung wieder mitzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

Alkohol ist im Zusammenhang mit dem Bogenschießen nicht gestattet.

Offenes Feuer ist nur durch den Betreiber und ausschließlich an dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.

Eine Grillnutzung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

17. Ausschluss von der Teilnahme

Jäger und Sammler kann Personen von der Teilnahme ausschließen oder den weiteren Aufenthalt auf der Anlage untersagen, wenn sie:

  • gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen,
  • andere Personen gefährden,
  • unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem Einfluss stehen oder ein entsprechender Verdacht besteht,
  • sich aggressiv, rücksichtslos oder störend verhalten,
  • diskriminierende, homophobe, transfeindliche, rassistische oder anderweitig menschenverachtende Äußerungen tätigen oder entsprechendes Verhalten zeigen,
  • Ausrüstung unsachgemäß verwenden,
  • oder gegen diese AGB beziehungsweise die Platzregeln verstoßen.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

18. Haftung

Die Teilnahme am Bogenschießen erfolgt unter Beachtung der Sicherheitsanweisungen und Platzregeln. Jeder Teilnehmende muss vor jedem Termin unterschreiben, dass er die Parcours- und Platzregeln gelesen und verstanden hat.

Jäger und Sammler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Jäger und Sammler, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Jäger und Sammler haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Jäger und Sammler nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für selbst mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Wertsachen und Ausrüstung ist ausgeschlossen, soweit Jäger und Sammler den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

19. Verantwortlichkeit bei Gruppen

Bei Gruppen, Firmenveranstaltungen, Kindergeburtstagen und Teamevents muss eine verantwortliche Ansprechperson benannt werden.

Diese Ansprechperson ist für die Kommunikation mit Jäger und Sammler, die Weitergabe organisatorischer Informationen an die Teilnehmer sowie die Einhaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen mitverantwortlich.

Bei Gruppen mit Minderjährigen müssen ausreichend volljährige Aufsichtspersonen anwesend sein.

20. Änderungen der Teilnehmerzahl

Änderungen der Teilnehmerzahl sind Jäger und Sammler so früh wie möglich mitzuteilen.

Bei Gruppen und Teamevents kann eine Reduzierung der Teilnehmerzahl Auswirkungen auf Preis, Trainerbedarf und Durchführbarkeit haben.

Maßgeblich ist die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

21. Verbraucherstreitbeilegung

Jäger und Sammler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.